VERMÖGENSWIRKSAME LEISTUNGEN
Damit aus kleinen Summen ein kleines Vermögen werden kann, bietet Ihnen das fünfte Vermögensbildungsgesetz eine sinnvolle Auswahl an geeigneten Anlageformen für Ihre geförderte Kapitalbildung an.
Auch Beamtinnen und Beamte, sowie Angestellte des öffentlichen Dienstes sind berechtigt, Verträge nach dem Vermögensbildungsgesetz abzuschließen. Dazu zählen zum Beispiel Bausparverträge und Lebensversicherungen.
Dafür erhalten sie seitens des Arbeitgebers Zuschläge, die so genannten vermögenswirksamen Leistungen. Monatlich werden dafür in Ost- und Westdeutschland 6,65 Euro gezahlt, Teilzeitbeschäftigte erhalten die Leistungen anteilig ihrer Arbeitszeit. Sollten die Bezüge eines Beamten/in in Vollzeitbeschäftigung einschließlich Zulagen und Zuschlägen unter 971,45 Euro liegen, werden 13,29 Euro vermögenswirksame Leistungen gezahlt.
Für Beamtinnen und Beamte sind die vermögenswirksamen Leistungen durch das Gesetz für vermögenswirksame Leistungen für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen, Richter, Berufssoldateninnen, Berufssoldaten, Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit (VermLG) geregelt.
Mit Eintritt / Versetzung in den Ruhestand endet der Anspruch auf Zahlung der vermögenswirksamen Leistungen.
Folgende Anlageformen werden als Vermögenswirksames Sparen gefördert:
- Vermögensbeteiligungen z.B. Wertpapier-/Investmentsparvertäge
- Bausparverträge
- Lebensversicherungen
- spezielle Sparverträge
Sie können bei uns ein unverbindliches Angebot zur Anlage Ihrer Vermögenswirksamen Leistungen anfordern. Am einfachsten geht das über das folgende Kontaktformular:
