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Die Beamtenpension

Was ist die Beamtenpension?

Die Pension – oder auch Ruhegehalt – ist die Altersversorgung für Beamte und Richter. Sie wird vom Dienstherrn gezahlt.

Anders als bei der gesetzlichen Rentenversicherung wird jedoch nicht von Arbeitnehmer und Arbeitgebern in den Topf einbezahlt. Die Beamtenpension wird aus Steuermitteln finanziert. Die Höhe der Pension hängt von der zuletzt erreichten Besoldungsstufe und den Dienstjahren ab.

Wie baut sich die Beamtenpension auf?

In den ersten fünf Dienstjahren besteht keinerlei Anspruch an den Dienstherrn, weder bei Dienstunfähigkeit noch bei der Pension. Diese Zeit wird als Wartezeit verstanden.

Erst danach besteht ein Mindestanspruch von gerade mal einem Drittel der bisher erreichten Bruttomonatsbezüge. Bei einem Dienstunfall, der zur vorzeitigen Dienstunfähigkeit führt, wird unter besonderer Berücksichtigung der Zurechnungszeiten der Mindestruhegehaltssatz auf rund 66% erhöht, der maximale Wert der erreichbaren Versorgung darf dabei aber nicht überschritten werden.

Den Gesetzestext zum Beamtenversorgungsgesetz finden Sie hier:

Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (Link zur Seite des Bundesministeriums für Justiz)

Nach derzeitiger Rechtslage steigert jedes volle Dienstjahr, in dem ein beamteter Beschäftigter zugleich Vollzeit gearbeitet hat, den individuellen Anspruch auf Ruhegehalt um den Wert 1,79375, so dass nach 40 Jahren der höchstmögliche Wert von 71,75%  erreicht wird. Dieser Prozentsatz bezieht sich auf die Bezüge, die dieser Beamte in seiner aktuellen Besoldungsstufe (im aktiven Dienst) bekommen würde, sprich das bisher gewohnte Bruttogehalt.

Noch einmal deutlich gesagt: die maximale Pension eines Beamten im Ruhestand liegt bei 71,75% seiner letzten Bezüge! Das ist ein deutlicher Abstrich gegenüber seinem bis dato gewohnten monatlichen Unterhalt.

Diese Versorgungslücke muss zwingend über eine private Altersvorsorge gedeckt werden. Wie diese Altersvorsorge aussehen sollte, klären Sie am besten mit einem unabhängigen Fachberater – gerne natürlich mit uns! Kontakt

Die private Altersvorsorge muss nicht unbedingt aus reinen Geldanlagen bestehen, auch Sachwerte können für die Ruhestandssicherung geeignet sein. Mehr dazu finden Sie in der Rubrik Altersvorsorge für Beamte und im Fachartikel Die Rürup-Rente: Geförderte Altersvorsorge für Beamte und Angestellte.

Das Thema ist sehr individuell und sollte daher unbedingt bereits in jungen Jahren mit einem qualifizierten und idealerweise unabhängigen Berater besprochen werden.

Also warten Sie nicht zu lange – Zeit ist Geld!

Ihr Geld!