Riester-Rente
Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Form der Altersvorsorge. Sie wurde im Jahre 2000 eingeführt und geht namentlich zurück auf den damaligen Bundesarbeits- und Sozialminister Walter Riester.
Wer kann das Modell Riester-Rente in Anspuch nehmen?
Zum so genannten “zulagenberechtigten Personenkreis” der Förderrente gehören alle rentenversichrungspflichtigen Arbeitnehmer, Beamte, Bezieher von Arbeitslosengeld und Hartz IV, Kindererziehende im Erziehungsurlaub.
Selbständige sind von den Fördermöglichkeiten ausgenommen. Lediglich die wenigen rentenversicherungspflichtigen Selbständigen (z. B. Künstler in der Künstlersozialkasse und selbstädnige Lehrer und Dozenten) sowie pflichtversicherte Landwirte haben Anspruch auf die Riester-Förderung.
Ehepartner können einen “mittelbaren” Anspruch haben. Beispielsweise bekommen Hausfrauen eine Förderung, wenn ihr förderberechtigter Ehemann die Riester-Rente in Anspruch nimmt.
Wie hoch ist die Förderung?
Es gibt zwei Arten von Förderung.
Zum einen gibt es die direkte Altersvorsorgezulage.
Diese wird jährlich auf den abgeschlossenen Riestervertrag vom Z
ulagenamt einbezahlt, wenn die Voraussetzungen erfüllt wurden.
Folgende jährlichen Zulagen gibt es:
- Zulagenberechtigter: 154,- €
- ggf. Ehepartner: 154,- €
- pro Kind: 185,- € (Geburt vor 2008)
- pro Kind: 300,- € (Geburt ab 2008)
Darüber hinaus erhalten Berufseinsteiger bis 25 einmalig 200,- € Bonus vom Staat, wenn sie einen Riesterrentenvertrag abschließen und besparen.
Die zweite Förderung besteht in einer steuerlichen Subventionierung.
Es handelt sich dabei um einen Sonderausgabenabzug nach §10a Einkommensteuergesetz.
Der Grundgedanke ist folgender: Wer viel einzahlt, sollte auch eine höhere Förderung bekommen. Da die Zulage je nach Familienverhältnissen aber unangemessen ist, wenn bspw. der maximale Beitrag (2.100,- € Jahrebeitrag) für das Alter zurückgelegt wird, ergibt sich zusätzlich zur direkten Förderung ein Steuervorteil, der dann im Rahmen der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden kann und somit zurück in die Tasche des Sparers wandert.
Die genauen Bestimmungen zu §10a EStG finden Sie hier!
Wie viel muss/sollte ich in die Riester-Rente einzahlen?
Der Gesetzgeber erwartet, dass der Sparer 4% seines jährlichen Bruttoeinkommens für diese Altersvorsorgemaßnahme zurücklegt. Dabei wird die staatliche Zulage einberechnet, so dass letztlich 4% des Jahresbruttogehaltes abzüglich der Altersvorsorgezulage (nicht der Steuererleichterung!) den jährlichen Sparbeitrag ergibt. Dieser kann dann selbstverständlich auch monatlich einbezahlt werden. Wichtig ist, dass die Gesamtsumme stimmt.
Förderberechtigte, die kein Einkommen haben wie beispielsweise Personen im Erziehungsurlaub müssen lediglich einen Mindestbeitrag von 60,- € pro Jahr einzahlen, um die gesamte Förderung zu erhalten.
Welche Arten von Verträgen sind staatlich gefördert?
Grundsätzlich muss der Vertrag ein spezieller Riestervertrag sein. Doch auch dabei gibt es verschiedene Arten.
Hier finden Sie die fünf verschiedenen Arten von Riesterprodukten!
Für wen lohnt sich die Riester-Rente?
Besonders lukrativ ist diese Form der Altersvorsorge für Familien mit Kindern, Teilzeitbeschäftigte und Arbeitnehmer/Beamte mit sehr hohem Einkommen (durch den erwähnten Steuervorteil).
Aber auch für andere Personenkreise kann es sich lohnen, einen Riestervertrag abzuschließen.
In jedem Fall lohnt es sich, einmal individuell zu schauen, ob sich für Sie das Modell trägt. Der Vergleich lohnt IMMER!
Wie kann ich ein persönliches Angebot zur Riesterrente anfordern?
Zur Angebotserstellung für eine Riesterrente benötigt man viele sensible Daten, beispielsweise Ihr Gehalt, Familienstatus, Geburtsdaten von Kindern etc. Sie können zwar in Vergleichsportalen im Internet ein solches Angebot anfordern. Aber wissen Sie, wie mit Ihren Daten anschließend verfahren wird?
Sie sollten Angebote zur Altersvorsorge, die so viele sensible Daten benötigen, nicht im Internet anfordern. Suchen Sie das persönliche Gespräch mit Ihrem unabhängigen Fachberater.
Gerne stehen wir zu Ihrer Verfügung. Über unseren praktischen Kontaktbogen können Sie einen Gesprächstermin mit uns vereinbaren. Wir setzen uns kurzfristig mit Ihnen in Verbindung.
Sie können uns aber auch gerne direkt telefonisch erreichen.
Ein qualifiziertes Angebot zur Rürupente sollte im Vorfeld – und natürlich erst recht im Anschluss – unbedingt telefonisch, am besten sogar persönlich besprochen werden!
Wir freuen uns auf Sie!
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