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Die Rürup-Rente: Geförderte Altersvorsorge für Beamte und Angestellte

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Bereits seit 2005 gibt es sie – und doch wird sie schwer vernachlässigt, die steuerlich geförderte, staatlich subventionierte Altersvorsorge, genannt Basis- oder Rürup-Rente.

Wie funktioniert die Rürup-Rente?

Die Rürup-Rente wird als Rentenversicherung mit lebenslanger Rentenzahlung, frühestens beginnend mit Vollendung des 60. Lebensjahres, vereinbart. Seit 2005 können alle Steuerpflichtigen schrittweise steigende Anteile ihrer Beiträge zur Altersvorsorge bis zur Obergrenze von 20.000 EUR im Jahr (Verheiratete bis zu 40.000 EUR) steuerlich absetzen. Der steuerfreie Anteil steigt von 60% in 2005 in jährlichen Schritten auf 100% im Jahr 2025. In 2010 können also bereits 70% abgesetzt werden.

Die Basisrente kann mit einigen sinnvollen Zusatzbausteinen wie Hinterbliebenenrente und Berufsunfähigkeitsversicherung kombiniert werden, die dann ebenfalls steuerlich absetzbar sind. Zudem ist die Rürup-Rente Hartz-IV sicher und kann in der Ansparphase nicht gepfändet werden!

Für wen lohnt sich die Rürup-Rente?

Besonders für Beamte und Angestellte mit einem Jahreseinkommen von mehr als 26.000,- € und Selbständige ist diese Form der Altersvorsorge attraktiv.

Reden wir darüber! Schauen wir uns doch in Ruhe einmal gemeinsam an, ob und wenn ja, wie die Basisrente Ihre Alterssicherung unterstützen kann!

Rufen Sie mich an oder kontaktieren Sie mich über das folgende Formular.

Torsten Müller-Poschen

T. Müller-Poschen

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