Als gesetzlich krankenversicherter Arbeitnehmer erhalten Sie nach 6 Wochen Krankheit, also ab dem 43. Tag, statt des Lohns/Gehalts durch Ihren Arbeitgeber ein Krankentagegeld von Ihrer Krankenkasse als Lohnfortzahlung.
Dieses Krankengeld ist jedoch auf 90% Ihres Nettogehalts begrenzt, sowie absolut auf maximal knapp 86,- €. Von diesem Krankengeld für den Arbeitnehmer wird noch der Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegepflichtversicherung abgezogen.
Die Lücke, die ab dem 43. Tag der Krankheit entsteht, schlägt deshalb kräftig zu Buche. Wie hoch die Lücke ist, hängt neben dem Einkommen auch vom Familienstand ab, bspw. wegen des Zusatzbeitrages zur Pflegepflichtversicherung für kinderlose Arbeitnehmer über 23.
Gerne stehen wir für ein persönliches Gespräch zur Verfügung: KONTAKT
Ein erstes Angebot können Sie aber auch gerne über das folgende Kontaktformular bei uns erfragen. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!