Was bedeutet private Krankenvollversicherung?
Das System der Privaten Krankenversicherung
Während die gestzliche Krankenversicherung (GKV) eine Pflichtversicherung in Deutschland darstellt, deren Einnahmen über Sozialabgaben zustande kommen, sind private Krankenversicherer immer Wirtschaftsunternehmen. Wir befinden uns im System der so genannten “substitutiven Krankenversicherung”. Das bedeutet, dass die PKV ganz oder teilweise den Versicherungsumfang der GKV gewährt. Die substitutive Krankenversicherung umfaßt die Krankheitskostenvollversicherung, die Krankentagegeldversicherung und die Pflegepflichtversicherung.
Weil die Unternehmen der PKV eben Wirtschaftsunternehmen sind, wird dort längst nicht jeder aufgenommen. Das Versicherungsunternehmen kann, soweit es nicht aus gesetzlichen Hintergründen zur Aufnahme verpflichtet ist (bspw. Basistarif) wählen, welchen Antragsteller es zu welchen Bedingungen aufnimmt.
Dabei spielt neben Alter und Geschlecht für den kalkulatorischen Beitrag vor allem der Gesundheitszustand für die Entscheidung des Versicherers eine entscheidende Rolle.
Wer kann sich privat krankenversichern?
Privat versichern kann sich jeder Selbständige, Freiberufler, Beamte (im Rahmen der speziellen Tarife wie hier beschrieben) und Angestellte mit einem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt).
Für das Jahr 2010 beträgt diese 49.950 Euro im Jahr und gilt für die Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Bei 12 Monatsgehältern entspricht dies monatlich 4.162,50 Euro, bei 13 Monatsgehältern 3.842,30 Euro und bei 14 Monatsgehältern 3.535,71 Euro.
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