DIENSTUNFÄHIGKEIT
Was bedeutet Dienstunfähigkeit?
Dienstunfähigkeit bedeutet, dass Beamte aufgrund von Krankheit durch ein körperliches oder geistiges Leiden nicht in der Lage sind, ihre Dienstpflichten zu erfüllen. Bei dauerhafter Dienstunfähigkeit – also wenn nicht zu erwarten ist, dass sie zurück in den Dienst finden werden – können Sie ein Ruhegehalt beziehen.
Dieses Ruhegehalt wird vom Dienstherrn, bei Lehrern in der Regel dem Land, als Versorgung ausgezahlt. Doch die Höhe dieser Pension bei Dienstunfähigkeit reicht kaum aus.
Wie baut sich der Versorgungsanspruch auf?
Nach Ablauf der Wartezeit von fünf Jahren (Anwärterzeiten, Referendariat werden angerechnet) haben sie einen Mindestanspruch, der zum Leben selbstverständlich nicht ausreicht.
Pro Dienstjahr erwirbt der Beamte einen Anspruch von 1,79375% bis zu maximal 71,75% seiner letzten Bruttobezüge. Das sind fast 30% weniger als er bisher gewohnt war!
Wie muss die private Dienstunfähigkeitsvorsorge aussehen?
Knifflig ist in diesem Zusammenhang der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit. So müssen Beamte und Beamtenanwärter, z.B. LAA, darauf achten, dass der Versicherungsvertrag, den sie abschließen, eine so genannte „echte Dienstunfähigkeitsklausel“ enthält. Diese besagt, dass „bei Beamten des öffentlichen Dienstes die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit bzw. die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit“ gilt.
Mehr zum Thema Dienstunfähigkeitsklausel finden Sie hier!
Presseartikel: Dienstunfähigkeit – das unterschätzte Risiko
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