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Ein Leistungsmerkmal eines privaten Krankenversicherungstarif besteht in einer Rückerstattung Ihres Versicherungsbeitrages, wenn Sie keine Rechnungen eingereicht haben.
Als Privatpatient bekommen Sie von Ihren Ärzten die Rechnungen über erbrachte Leistungen. Es steht Ihnen frei, diese bei Ihrer Versicherung einzureichen oder erst einmal zu sammeln und in Vorleistung zu gehen.
Bei kleineren Rechnungen macht das Sinn. Denn, wenn Sie in einem Jahr (meist Kalender-, nicht Versicherungsjahr) keine Kostenerstattungen bei Ihrer Versicherungsgesellschaft einreichen, wird Ihnen im folgenden Jahr ein Anteil Ihres Beitrages erstattet.
Wenn Sie Beihilfeempfänger sind, können Sie natürlich die Rechnungen bei der Beihilfe einreichen und damit den anteiligen Betrag schon einmal erhalten.
Bei den meisten Versicherungsgesellschaften können Sie Rechnungen bis zu zwei Jahre rückwirkend einreichen, so dass Sie am Ende jedes Jahres entscheiden können, ob sich das Einreichen der aufgelaufenen Arztrechnungen für Sie rechnet oder ob die Beitragsrückerstattung (BRE) Ihnen mehr bringt.
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KONTAKT
Kontakt: Maklerkanzlei Consultix-Europe GmbH & Co. KG, Theodor-Körner-Str. 5, 41515 Grevenbroich, Telefon: 02181/81 94 78-0, Fax: 02181/81 94 78-3, E-Mail: Info@Consultix-Europe.com